Saloninhaber denken vermehrt darüber nach, freie Plätze an unabhängige Stuhlmieter zu vermieten. Hier sind die zu beachtenden Punkte…

Stuhlmiete: Ein vorsichtiger Schritt in die Selbstständigkeit? Oder der Weg zur Schwarzarbeit? Die Meinungen sind vielfältig! Im Vergleich zu Amerika, wo die Stuhlmiete (Booth Rental) ein sehr beliebtes und weit verbreitetes Unternehmensmodell ist, fällt es den hiesigen Interessenten oft schwer. Dennoch entstehen immer mehr Co-Working-Spaces und Salongemeinschaften, die das Konzept der Stuhlmiete ausprobieren.

Stuhlmiete in einem Salon. Der ultimative Leitfaden.

Stuhlmiete – Was ist das, und was sind die Möglichkeiten? Aus Sicht des Salonbesitzers

Grundsätzlich können Saloninhaber, die Platz im Salon haben und die Räumlichkeiten besser nutzen oder kein zusätzliches Teammitglied einstellen möchten, Stühle bzw. Bedienplätze vermieten.

Vorteile:

  • Sichere Einnahmen durch monatliche Mieteinnahmen
  • Bessere Nutzung des Raums
  • Keine Verantwortung für Mitarbeiter
  • Erweiterung der Öffnungszeiten

Nachteile:

  • Konkurrenz im Salon
  • Koordination bezüglich der Öffnungszeiten, betrieblicher Änderungen, Laufkundschaft, Markennutzung, Auszubildenden-Nutzung, usw.

Auswahlverfahrenl

Bevor Sie Stuhlmieter auswählen, ist es ratsam, über wesentliche Grundlagen zu sprechen, die Ihnen im Salon wichtig sind. Dazu gehören beispielsweise die Produkte, die die Stuhlmieter verwenden, und ob Sie möglicherweise mit einer fremden Marke im Salon leben können. Außerdem ist es wichtig zu wissen, ob die Stuhlmieter in Ihr Preisschema passen und wer wo seine Preisschilder im Schaufenster anbringt. Auch die Logos beider Parteien im Salon müssen deutlich sichtbar vor dem Salon angebracht sein.

Und Sie sollten über einen Probemonat sprechen.

Eine Checkliste für vorherige Klärungen

  • Sprechen Sie über die Öffnungs- und Arbeitszeiten
  • Besprechen Sie die Preispositionen
  • Die Stuhlmieter benötigen einen Schlüssel für den Salon Sie sollten wissen, mit welcher Marke die Stuhlmieter arbeiten
  • Klären Sie den Umfang der Mitbenutzung durch Ihre Auszubildenden
  • Wie wird der Produktverbrauch geregelt Wer kümmert sich um den Service, Kaffee, Wasser, Tee usw. und den Einkauf?
  • Wie wird der Produktverbrauch geregelt Wer kümmert sich um den Service, Kaffee, Wasser, Tee usw. und den Einkauf?
  • Wie wird mit Laufkundschaft umgegangen?
Vereinbaren Sie klare Erwartungen beider Parteien durch einenVertrag für die Stuhlmiete.

Vertragsangelegenheiten

Sobald Sie jemanden gefunden haben, der Ihre Arbeitsphilosophie teilt und dessen Konzepte harmonieren, geht es darum, Mietpreise, Nebenkosten, Kündigungsfristen, Produktkauf und -verkauf, WLAN, Reinigung, Öffnungszeiten und die Nutzung der Saloninfrastruktur zu regeln und in einem schriftlichen Vertrag festzuhalten

Die Stuhlmieter sollten in ihrem unternehmerischen Handeln nicht eingeschränkt werden. Als Stuhlvermieter müssen Sie die Freiheit haben, Öffnungszeiten und freie Zeiten festzulegen, ebenso wie Preise, Aktionen, Werbung und Ähnliches. Dennoch sollten sich die Stuhlmieter in die Gemeinschaft integrieren und in grundlegenden Dingen Einvernehmen herrschen.

Steuerliche Aspekte

Die Einnahmen aus der Vermietung werden unter “Sonstige Erlöse” aufgeführt. Sie benötigen einen sogenannten Arbeitsplatznutzungsvertrag. Der Materialverbrauch des Mieters muss ebenfalls in der Bilanz aufgeführt sein, jedoch müssen diese gesondert aufgeführt werden, damit dem Finanzamt der höhere Materialverbrauch bei gleichbleibendem Umsatz erklärt werden kann. (Stichwort Schwarzarbeit) Stuhlmieter erhalten monatliche Rechnungen über Miete, Nebenkosten und Materialverbrauch zuzüglich Mehrwertsteuer.

Vorwurf der Scheinselbstständigkeit

Was ist Scheinselbstständigkeit? Scheinselbstständigkeit tritt ein, wenn die Trennung zwischen Stuhlvermieter und -mieter nicht strikt durchgeführt wird und daraus abgeleitet werden kann, dass es sich um ein Angestelltenverhältnis handelt – mit dem Ziel, Sozialversicherungsbeiträge zu sparen und Schwarzarbeit zu verschleiern.

Wie vermeide ich die Scheinselbstständigkeit?

Es ist wichtig, eine 100-prozentige Trennung und Anmeldung (sowohl in der Handwerksrolle als auch bei der Gewerbeanmeldung) der beiden Unternehmen sicherzustellen, sowohl für den Stuhlmieter als auch den Stuhlvermieter. Zur äußeren Trennung gehört auch die Anbringung der Logos aller Stuhlmieter und des Vermieters vor dem Salon. Stuhlvermieter und -mieter unterliegen auch der korrekten Einzahlungspflicht in die Haftpflichtrentenversicherung sowie Steuern, und es ist erforderlich, eine individuelle, ordnungsgemäße Buchführung zu führen.

Das Konzept der Stuhlmiete.

Was passiert, wenn ich als “scheinselbstständig” entlarvt werde?

Bei einer Steuerprüfung durch das Finanzamt oder einer Überprüfung durch die Sozialversicherungsträger, die in den meisten Fällen die Kontrollorgane darstellen, werden die Finanzen des Salons genau unter die Lupe genommen. Stichwort: Schwarzarbeit! Ein erstes Anzeichen für Scheinselbstständigkeit ist zum Beispiel eine Differenz zwischen dem tatsächlichen Materialverbrauch und dem in Ihren Aufzeichnungen angegebenen. Es wird problematisch, wenn es sich tatsächlich um ein Angestelltenverhältnis der Stuhlmieter im Salon handelt und Sozialversicherungsbeiträge seitens der Stuhlvermieter unterschlagen wurden, denn dies hätte erhebliche Auswirkungen für beide Parteien. Im schlimmsten Fall könnten Rückzahlungen für bis zu 4 Jahre rückwirkend gefordert werden.

Der Verband (ZV) hebt hervor: “Es ist entscheidend, dass der Mieter des Friseurstuhls seine eigene Salonstruktur hat. Alles, was unternommen wird, muss vollständig eigenständig und frei von Weisungen sein. Es ist wichtig, nach außen zu zeigen, dass es sich um zwei getrennte Unternehmer in einem Salon handelt. Der Vermieter des Stuhls und auch der Mieter des Stuhls müssen getrennt angemeldet sein, das bedeutet separate Steuerzahlungen, separate Buchführung, separate Kassen usw. Wenn dies nicht der Fall ist und eine Prüfung durch einen Rentenversicherungsträger erfolgt, kann dies erhebliche Auswirkungen haben. Ich höre immer wieder von Fällen, in denen es um Schulden von bis zu 80.000 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen geht.”

Thema: Produkte

Bei der Stuhlvermietung ist das Thema Produktverwendung unvermeidlich. Produkte sind natürlich notwendig für die Pflege oder das Styling der Haare. Es ist daher wichtig, dass beide Parteien hier klare Vereinbarungen treffen.

Bei die Stuhlmiete ist das Thema Produktverwendung unvermeidlich

Szenario 1: Mitnutzung der Produkte des Saloninhabers – Ist das möglich?

Wenn sich die Mieter des Stuhls mit Ihrer Salonmarke identifizieren können, besteht die Möglichkeit, dass sie die Produkte des Salons mitnutzen können.

Es gibt jedoch viele Dinge, die Sie unbedingt beachten sollten bzw. gemeinsam mit den Stuhlmieter*innen besprechen sollten (am besten vor der vertraglichen Festlegung, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden):

Wie erfolgt die Abrechnung: Zahlen die Mieterinnen für die Produkte pro verwendeter Flasche oder wird ein Pauschalpreis berechnet? Gibt es eine Strichliste für die verwendeten Produkte? Wird die verwendete Farbe abgewogen? Ist eine gewisse Vertrauensbasis zwischen Ihnen und den Mieterinnen vorhanden? Diese ist bei einer Strichliste unerlässlich! Wie erfolgt die Abrechnung des Produktpreises für die Stuhlmieterinnen? Einzelhandelspreis? Rabatte? Mit oder ohne Aufschlag? Wichtiger Punkt: Produktaufbewahrung? Gibt es ein gemeinsames Lager? Steht ein separater Raum mit Absperrmöglichkeiten für die Mieterinnen zur Verfügung? Produktverkauf an Kund*innen: Wie wird abgerechnet?

  • Wie erfolgt die Abrechnung: Zahlen die Mieterinnen für die Produkte pro verwendeter Flasche oder wird ein Pauschalpreis berechnet? Gibt es eine Strichliste für die verwendeten Produkte? Wird die verwendete Farbe abgewogen?
  • Ist eine gewisse Vertrauensbasis zwischen Ihnen und den Mieterinnen vorhanden? Diese ist bei einer Strichliste unerlässlich!
  • Wie erfolgt die Abrechnung des Produktpreises für die Stuhlmieterinnen? Einzelhandelspreis? Rabatte? Mit oder ohne Aufschlag?
  • Wichtiger Punkt: Produktaufbewahrung? Gibt es ein gemeinsames Lager? Steht ein separater Raum mit Absperrmöglichkeiten für die Mieterinnen zur Verfügung?
  • Produktverkauf an Kund*innen: Wie wird abgerechnet?

Szenario 2: Stuhlmieter*in möchte eigene Produkte verwenden

Wenn Sie im Voraus geklärt haben, dass die Mieter des Stuhls ihre eigenen Produkte verwenden möchten und Sie damit einverstanden sind, dürfen Sie Ihre Produkte nachträglich nicht aufzwingen. Überlegen Sie, ob eine weitere Marke zu Ihrem Salon passt.

Auch in diesem Szenario gibt es einige Punkte, die Sie beachten müssen:

Wie organisieren Sie die Logistik für die beiden Produktlager? Gibt es einen eigenen, abschließbaren Abstellraum für die Produkte der Mieter des Stuhls? Wie organisieren Sie die Darstellung der beiden Marken im Salon?

  • Wie organisieren Sie die Logistik für die beiden Produktlager? Gibt es einen eigenen, abschließbaren
  • Abstellraum für die Produkte der Mieter des Stuhls? Wie organisieren Sie die Darstellung der beiden Marken im Salon?

Meinungen des Zentralverbandes

„Die Miete eines Stuhls beruht darauf, dass ich den Stuhl oder mehrere zur Verfügung gestellt bekomme, dafür Miete und Nebenkosten zahle und je nach vertraglicher Vereinbarung die Salon-Infrastruktur mitnutzen kann. Alles andere muss eigenständig geführt werden. Dazu gehört eine eigene Warenwirtschaft mit eigenverantwortlichem Einsatz der Produkte und dazugehöriger Buchführung. Das Abwiegen der Produkte würde ich als spekulative Methode betrachten“, so der ZV zum Thema.

Im Idealfall verfügen sowohl der Mieter als auch der Vermieter des Stuhls über ihre eigene Warenwirtschaft und ihr eigenes Warenlager. Ist dies aus Platzgründen nicht möglich, sollten die Vorräte eindeutig dem jeweiligen Unternehmen, entweder dem Mieter oder dem Vermieter des Stuhls, zugeordnet sein. Nur dann ist die jährliche Inventur korrekt möglich.

Wenn Sie über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Stuhlvermietung (oder Stuhlmiete) auf dem Laufenden bleiben möchten, folgen Sie uns auf Facebook oder Instagram.