Wenn Sie sich als Friseur für die Selbstständigkeit entschieden haben, müssen Sie nicht unbedingt direkt viel Geld in Ihren eigenen Salon investieren. Neben dem Aufbau eines eigenen Friseursalons haben Sie die Möglichkeit, zunächst durch Friseur-Stuhlmiete in die Selbstständigkeit hineinzuschnuppern. Das bedeutet, dass Sie in einem bereits bestehenden Betrieb lediglich einen einzelnen Stuhl mieten, um Ihre Friseurdienstleistungen von dort aus anzubieten. Diese Möglichkeit bietet insbesondere Einsteigern viele Vorteile, bevor sie sich in die Welt der Selbstständigkeit begeben. Allerdings birgt die Stuhlmiete im Berufsfeld des Friseurs auch Risiken, auf die wir in folgendem Artikel hinweisen möchten.
Was genau bedeutet die “Stuhlmiete” für Sie als Friseur?
Die “Stuhlmiete” als Friseur ist keineswegs ein neuer Trend – auch wenn das Mieten eines einzelnen Stuhls in Deutschland bisher eher weniger verbreitet war. In vielen anderen Ländern ist die Stuhlmiete bereits seit längerer Zeit ein gängiges Geschäftsmodell. Das bedeutet, ein Saloninhaber stellt einen oder auch mehrere seiner Stühle in seinem Salon zur Verfügung und vermietet diese an selbstständige Friseure von außerhalb. Das Wort “selbstständig” spielt hierbei eine entscheidende Rolle. Denn auch wenn der Saloninhaber seine Stühle zur Verfügung stellt und Sie von seinem Salon aus arbeiten, bedeutet das nicht, dass er in irgendeiner Form für Sie verantwortlich ist. Wenn Sie einen Friseurstuhl mieten, sind Sie genauso selbstständig wie mit einem eigenen Friseursalon. Das Gleiche gilt auch, wenn Sie diesen Stuhl als selbstständiger Kosmetiker mieten.
Trotzdem bietet die Stuhlmiete einen guten Einstieg in die Selbstständigkeit, sodass Sie von dort aus Ihr eigenes Geschäft mit vergleichsweise geringem Kapitaleinsatz starten können. Je nach Vereinbarung mit dem Saloninhaber müssen Sie eventuell nicht einmal eigene Produkte und Geräte erwerben und dürfen die des Saloninhabers mitbenutzen.
Allerdings geht es bei einer solchen Vereinbarung nicht nur darum, ob Sie mit der Stuhlmiete auch die Produkte und Geräte des Saloninhabers nutzen dürfen. Wichtige Vertragsbedingungen wie die Miethöhe, sonstige Kosten (Rezeption, Buchhaltung, Produkte, Reinigung, Wäsche), Arbeits- und Öffnungszeiten, Verkaufs- und Kabinettware, Mitnutzung des Personals (Azubis, eventuell Aushilfen) sowie die mögliche Mitnutzung von Telefon, Kartenzahlungsterminal und Kassensoftware sollten ebenfalls vertraglich festgehalten werden.
Versteckte Risiken bei der Stuhlmiete?
Eine Scheinselbstständigkeit liegt nach § 7 Absatz 4 SGB IV vor, wenn Sie zwar gemäß des Vertrags selbstständige Dienst- oder Werkleistungen für ein fremdes Unternehmen erbringen, in Wirklichkeit aber in einem nicht selbstständigen Arbeitsverhältnis arbeiten.
Wenn Sie den Salon also im Wesentlichen genauso nutzen wie ein Arbeitnehmer des Saloninhabers, kann es sein, dass die Sozialversicherungsträger davon ausgehen, dass die Stuhlmiete und die damit verbundene Selbstständigkeit nur “inszeniert” wurden, um Lohnsteuer, Sozialbeiträge oder andere arbeitsrechtliche Verpflichtungen zu umgehen. Die Versicherungen hegen besonders dann Verdacht, wenn ehemalige Arbeitnehmer des Saloninhabers plötzlich zu selbstständigen Stuhlmietern werden.
Das große Problem dabei ist: Bei einem “inszenierten” Vertragsabschluss kann die Zusammenarbeit rückwirkend als Arbeitsverhältnis erklärt werden. Wenn dies geschieht und das Vertragsverhältnis von den Behörden rückwirkend als Scheinselbstständigkeit eingestuft wird, müssen der Saloninhaber und der Stuhlmieter die Sozialbeiträge und Steuern der letzten vier Jahre zurückzahlen. Bei nachgewiesenem Vorsatz kann diese Rückzahlung sogar bis zu 30 Jahre betragen.
Außerdem sind Sie als Mieter eines Friseurstuhls, wie bereits erwähnt, in vollem Umfang selbstständig. Sie betreiben im entsprechenden Friseursalon Ihren eigenen Mini-Salon und sind somit ein Mini-Saloninhaber. Deshalb müssen Sie, wie bereits erwähnt, Ihre Meisterprüfung im Friseurhandwerk bestanden haben und Ihren Mini-Salon als Gewerbe anmelden.
Brauche ich für die Stuhlmiete einen Geschäftsplan?
Die Erstellung eines Geschäftsplans ist zwar keine generelle Pflicht und unterliegt keinen festen Richtlinien, dennoch ist es auch im Fall einer Stuhlmiete empfehlenswert, einen Geschäftsplan auszuarbeiten. Dies liegt daran, dass Ihnen ein Geschäftsplan dabei hilft, Ihre Möglichkeiten und Chancen realistisch einzuschätzen. Der Geschäftsplan dient also vor allem als Steuerungsinstrument.
Für potenzielle Geldgeber wie Banken oder private Investoren ist der Geschäftsplan mittlerweile oft eine Voraussetzung, um eine Investition zu genehmigen. Nur anhand eines solchen Plans können Investoren abwägen, ob sich das Geschäft in Zukunft lohnen wird.
Sie denken vielleicht, dass Sie nur einen Stuhl mieten möchten und keinen eigenen Salon eröffnen wollen. Aber auch in diesem Fall ist der Geschäftsplan ein fundamentaler Bestandteil Ihrer Selbstständigkeit, da die Stuhlmiete in einem Salon höchstwahrscheinlich nicht das endgültige Ziel Ihrer Reise in die Selbstständigkeit sein wird, oder? Daher benötigen Sie als Stuhlmieter ebenfalls einen gut ausgearbeiteten Geschäftsplan, um Ihre Friseurdienstleistungen und langfristigen Ziele erfolgreich ausüben und verfolgen zu können.
Kosten für die Nutzung eines Friseurstuhls
Anschließend dürfte sich die Frage nach den Kosten für die Nutzung eines Friseurstuhls stellen. Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, da jeder Saloninhaber seine eigenen Mietkosten festlegen kann. Die genaue Höhe der Stuhlmiete wird im Voraus mit dem Saloninhaber im Rahmen des Vertragsabschlusses vereinbart. Hierbei gibt es grundsätzlich zwei gängige Optionen: Entweder wird eine feste Miete für die anteilige Nutzung des Salons vereinbart, oder es wird eine Umsatzbeteiligung mit dem Saloninhaber abgestimmt. Letzteres geht normalerweise mit einer Mindestumsatzregelung einher.
Die festgelegte Stuhlmiete basiert oft auf der genutzten Quadratmeterzahl und den gewählten Öffnungszeiten. Abhängig von der Lage und der Preisklasse des Salons können Sie mit Stuhlmieten von etwa 25 € bis 75 € pro Tag rechnen. Falls Ihre Stuhlmiete höher ausfällt, entspricht in der Regel auch das allgemeine Preisniveau des Salons höheren Ansprüchen der Kunden.
Die Wahl des passenden Friseursalons für die Stuhlmiete
Die Entscheidung für einen Friseursalons sollte wohlüberlegt sein. Die Art der angebotenen Friseurdienstleistungen des Salons sollte zu Ihnen passen, und die Lage ist ebenfalls von Bedeutung.
An diesem Punkt möchten wir nochmals betonen, dass Sie innerhalb einer Stuhlmiete genauso selbstständig agieren wie mit einem eigenen Friseursalon. Daher ist die Auswahl des richtigen Salons für Ihre Miete von entscheidender Bedeutung. Ein Hauptaspekt, vielleicht sogar der wichtigste, ist die Lage des Salons, und diese Auswahl sollte wohlüberlegt sein! Denken Sie ausführlich darüber nach, welche Art von Friseurdienstleistungen Sie anbieten möchten, und wählen Sie dementsprechend den Standort des Salons aus. Anders ausgedrückt, ein “Cut & Go”-Salon in einem ruhigen Vorort passt genauso wenig wie ein Luxussalon in einem nahegelegenen Gewerbegebiet. Auch wenn Sie wahrscheinlich kaum erwarten können, endlich die Schere in die Hand zu nehmen und Ihre selbstständige Zukunft zu gestalten, tun Sie sich einen Gefallen und überstürzen Sie nicht die Wahl des Friseursalons.
Investieren Sie zunächst etwas Zeit in eine gründliche Standortanalyse. Das bedeutet, Sie analysieren sowohl geografische und wirtschaftliche Faktoren als auch demografische Gegebenheiten der Umgebung. Die meisten dieser Informationen können Sie entweder bei örtlichen Behörden oder manchmal sogar auf der offiziellen Website einer Stadt oder Gemeinde finden. Die Gesellschaft für Konsumgüterforschung (GfK) kann ebenfalls als Quelle solcher Informationen dienen. Beachten Sie jedoch, dass eine solche Anfrage etwa 500 Euro kosten kann. Zudem sollten Sie die Anzahl der Mitbewerber, die Einwohnerzahl, die Anzahl der Singlehaushalte, die Kaufkraft, die Mietpreise, die Arbeitslosenquote und die Altersstruktur in Ihre Analyse einbeziehen.
Wenn Sie über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Stuhlvermietung auf dem Laufenden bleiben möchten, folgen Sie uns auf Facebook oder Instagram.