Ein immer wiederkehrendes Thema ist die Stuhlmiete. Sie interessiert all diejenigen Friseure, die den ersten Schritt in Richtung Selbstständigkeit wagen möchten, sowie Saloninhaber, die sich damit eine sicher kalkulierbare Einnahmequelle schaffen wollen. In den USA gehört das sogenannte „Booth Rental“ längst zum Salon-Alltag. Ob sich dieser Trend hierzulande genauso durchsetzen wird, bleibt abzuwarten.

Der Begriff Stuhlmiete

Als Erstes sollte man verstehen, dass die Stuhlmiete für den Mieter im Wesentlichen dasselbe ist wie ein kleines Geschäft zu besitzen – es befindet sich jedoch in Ihrem Salon. Der Stuhlmietende ist sein eigener Chef, vereinbart Termine, kauft Produkte, kassiert, hat eine Steuernummer und bezahlt seine eigene Sozialversicherung. Er hat keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub oder bezahlte Weiterbildung. Dafür besitzt er einen großen Freiraum in seiner persönlichen Entwicklung und wird viel über Selbstständigkeit lernen. Für Sie als Saloninhaber bedeutet dies eine unternehmerische Absicherung.

Grundsätzlich gibt es 2 Möglichkeiten:

  1. Vermietung zum Fixpreis, wobei der Mieter Ihre Infrastruktur benutzt.
  2. Vermietung mit Umsatzbeteiligung unter vorheriger Festlegung eines Mindestumsatzes.
Stuhlmiete: 10 Wichtige Faktoren!

1. Der Vertrag

ist von großer Bedeutung. Darin halten Sie sämtliche Abmachungen fest: Mietpreis, Kündigungsfrist, welche Bereiche in der Nutzung inkludiert sind und welche nicht (Rezeption, WLAN, Buchhaltung, Kasse, Reinigung, Produktnutzung …).

Alles über die finanzielle Gestaltung der Stuhlvermietung oder die Stuhlmiete

2. Steuerrechtliches

ist wie immer zu beachten. Die Einnahmen aus der Vermietung werden unter Mieteinnahmen aufgeführt. Der Materialverbrauch des Mieters muss ebenfalls in der Bilanz aufgeführt sein, allerdings extra dargestellt werden. Damit wird dem Finanzamt der größere Materialverbrauch bei gleich bleibendem Umsatz erklärt. Der Mieter erhält eine monatliche Rechnung über Miete und Materialverbrauch.

3. Gewerberechtliche Voraussetzungen

für Stuhlmieter: Es gelten dieselben Voraussetzungen wie für Saloninhaber. Sie benötigen einen Gewerbeschein und haben somit die gleichen Auflagen zu erfüllen wie ein Salonunternehmer – also Meisterprüfung und Unternehmerprüfung.

Sozialversicherung… liegt vollständig in der Hand des Stuhlmieters.

4. Die Miete

„Was kann ich eigentlich verlangen?“ wird am häufigsten gefragt. Nun, wie bei so Vielem, hängt dies von der Lage, der Positionierung des Salons und der Kundschaft ab. Da mir Stuhlvermietungen bis dato hauptsächlich in der Stadt bekannt sind, liegen die Mieten netto bei 800,- bis 1.300,- Euro, plus der gesetzlichen Mehrwertsteuer. In guten Lagen können Mieter leicht einen monatlichen Umsatz von 5.000 Euro aufwärts generieren. Und das erspart dem Mieter einiges an Arbeit, bedenkt man, dass er sich um nichts kümmern braucht. Technik, Reparaturen oder so profane, jedoch wichtige Dinge wie der Einkauf von Milch, Toilettenpapier und Reinigungsmitteln werden vom Stuhlvermieter erledigt. Klären Sie jedoch auf jeden Fall im Vorhinein ab, welche vorhandene Salon-Infrastruktur mitbenutzt werden darf.

5. Arbeitszeit

ist in der Regel Sache des Mieters. Wenn Sie eine fixe Miete kassieren, ist es für Sie ohnehin nicht so wichtig. Diese Frage sollten Sie im Vorfeld eindeutig klären.

6. Produktverkauf

ist eine Sache der Vereinbarung. Der Mieter kann eigene Produkte einkaufen und verkaufen, außer es existiert eine gegenteilige Vereinbarung. Sie sollten allerdings bestimmen, ob die gewählte Marke in Ihren Salon passt oder nicht. Es können auch nur die von Ihnen geführten Produkte verkauft werden. In diesem Fall sollten Sie vorher schriftlich eine etwaige Umsatzbeteiligung festhalten. Gegenseitiges Vertrauen ist dabei enorm wichtig – vor allem sollte die Produktentnahme per Strichliste organisiert werden. Themen wie Produktlagerung, Preiskalkulation und Produktpräsentation im Salon sind vorab ein unausweichlicher Diskussionspunkt!

Produktverkäufe beim die Stuhlmiete in einem Salon.

7. Terminvergabe/Kundenstock

sind sicherlich die sensibelsten Berührungspunkte und gehören in die Verantwortung des Mieters. Um Vorwürfen der Kundenabwerbung nachhaltig vorzubeugen, ist eine strikte Trennung empfohlen. Wichtig ist, dass Sie im Vertrag verankern, dass der Mieter selbst verantwortlich für seine Kunden ist. Tipp: Auch die Regelung der Laufkundschaft muss besprochen werden!

8. Auszubildende

können mitbenutzt werden und je nach Bedarf in den Mietpreis einkalkuliert werden. Das sollte vorab in jedem Fall besprochen und fixiert werden. Für Auszubildende kann dies eine sehr spannende Erfahrung sein.

9. Salonmarketing

sollte im Vorfeld abgeklärt sein. Generell ist jedoch der Mieter für sein eigenes Marketing (Kundenansprache, Visitenkarten, etc.) verantwortlich. Wenn Sie ein Kundenfest oder Ähnliches gemeinsam feiern – dann können Sie die Kosten danach im vorher definierten Verhältnis aufteilen.

10. Preisstruktur

Die Preise des Mieters sollten zur Preispositionierung Ihres Salons passen. Sie können hier durchaus eine von-bis-Kategorie vorgeben, in die sich ein potenzieller Mieter einfügen muss.

Aufgeschlossene Vorreiter sind längst unterwegs. Haben Sie Bewerber, dann prüfen Sie diese genauso gut wie bei einer Neueinstellung. Sie sollten sich fragen: Hat er einen eigenen Kundenstock und kann er so die monatliche Miete bezahlen? Passt die Klientel zu Ihrer Salonklientel? Ist der Kundenstock auch in realistischer geografischer Nähe? Um böse Überraschungen auszuschließen, können Sie einen Probemonat vereinbaren.

Letztendlich handelt es sich immer noch um Ihren Salon, in dem sich das kleine Unternehmen des Stuhlmieters entwickelt, und es sollte für beide Seiten eine angenehme Zusammenarbeit sein.

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